1. Grundsätze
1.1. Voraussetzung gemeinschaftlichem Zusammenleben und erfolgreichem Lernen erfordern gegenseitige Rücksichtnahme, Höflichkeit und Verständnis aller Personen im gesamten Schulbereich.
1.2. Alle Lehrer und das technische Personal sind zur Durchsetzung der Hausordnung weisungsberechtigt.
1.3. Im Schulgebäude dürfen sich schulfremde Personen nur mit Erlaubnis weisungsberechtigter Personen aufhalten.
1.4. Mit Schuleigentum ist pfleglich umzugehen. Für mutwillige oder fahrlässige Zerstörung, Beschädigung oder Verunreinigung hat der Verursacher aufzukommen.
1.5. Der Schulbesuch erfolgt in schulgemäßer Kleidung. Dies betrifft besonders für die Abschlussklassen im Prüfungszeitraum zu.
1.6. Für den Unterricht sind alle benötigten Lehr- und Lernmittel mitzubringen und nach dem Unterricht mit nach Hause zu nehmen bzw. im Schließfach aufzubewahren. Die Schule haftet nicht für Wertsachen.
1.7. Im Schulgelände sowie auf angrenzenden Straßen und Gehwegen bzw. bei schulischen Veranstaltungen besteht für alle Schüler Drogen- Rauch- und Alkoholverbot. Das Verbot des Konsums von Suchtmitteln bezieht sich auf die Zeit vor, während und unmittelbar nach der Unterrichtszeit.
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten. In begründeten Fällen und zur Sicherheit aller Schüler können durch weisungsberechtigte Personen Taschenkontrollen durchgeführt werden bzw. polizeiliche Maßnahmen eingeleitet werden.
1.8. Unterricht bedeutet Arbeit. Daher sind alle audiovisuellen Geräte und Instrumente, z.B. Handy u.A., abgeschaltet. Das gilt sowohl für den Unterricht als auch für die Pausen. Bei Nichtbeachtung dieser Anordnung sind die Lehrkräfte befugt und durch die Schulleitung autorisiert, die entsprechenden Gegenstände einzuziehen.
1.9. Fenster und Verdunklungsrollos werden nur auf Anweisung weisungsberechtigter Personen geöffnet oder geschlossen.
1.10. Bei Krankheit ist die Schule noch am selben Tag mündlich oder schriftlich bis zur 2. Unterrichtsstunde zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein Krankenschein muss innerhalb von drei Tagen nachgereicht werden. (Dies erfolgt durch die Erziehungsberechtigten.)
1.11. Befreiungen vom Unterricht müssen mindestens 3 Tage vorher von der Schule genehmigt werden.
1.12. Ein Unfallgeschehen ist umgehend dem jeweiligen verantwortlichen Lehrer zu melden, der gemeinsam mit dem Schüler im Sekretariat die Unfallmeldung vornimmt.
1.13. Sollte es zu Sachschäden kommen, ist der Hausmeister bzw. der aufsichtsführende Lehrer umgehend zu informieren.
1.14. Zur Einnahme der Mittagsmahlzeit im Speiseraum achten alle Schüler auf gute Tischmanieren.
2. Unterricht
2.1. Die Schule wird ab 7:15 Uhr für alle Schüler geöffnet. Einlass ist bis zum Vorklingeln 7:25 Uhr. Die Schüler, die verspätet erscheinen, werden erfasst und im Wiederholungsfall werden die Erziehungsberechtigten informiert.
2.2. Alle Schüler sind zum Vorklingeln an ihrem Platz und haben ihre Unterrichtsmaterialien ausgepackt.
2.3. Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer in der Klasse erscheint, meldet der Klassensprecher dies im Lehrerzimmer oder Sekretariat.
2.4. Essen und Kaugummi kauen während der Unterrichtszeit sind nicht gestattet.
2.5. Nach jeder Stunde werden die Zimmer aufgeräumt, vom Ordnungsdienst ggf. die Tafeln abgewischt und die Fenster geschlossen. Nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt und das Zimmer vom Ordnungsdienst gekehrt.
2.6. Unterrichts- und Pausenzeiten:
1. Stunde | 07:30 – 08:15 Uhr |
2. Stunde | 08:20 – 09:05 Uhr |
Frühstückspause | |
3. Stunde | 09:30 – 10:15 Uhr |
4. Stunde | 10:25 – 11:10 Uhr |
5. Stunde | 11:15 – 12:00 Uhr |
Mittagspause | |
6. Stunde | 13:30 – 13.15 Uhr |
7. Stunde | 13:25 – 14:10 Uhr |
8. Stunde | 14:15 – 15:00 Uhr |
9. Stunde | 15:05 – 15:50 Uhr |
3. Pausen
3.1. Pausen dienen der Entspannung, der Einnahme von Mahlzeiten, der Toilettenbenutzung und der Vorbereitung auf den Unterricht.
3.2. Mit Beginn der Pause wechseln die Schüler die Zimmer. Der Aufenthalt in den Pausen erfolgt im Zimmer der jeweils folgenden Stunde.
3.3. Die Schüler der Klassen 5 – 8 verbringen in der Regel in der Frühstücks- und Mittagspause diese auf dem vorgegebenen Hof. Schüler der 9. und 10. Klasse dürfen mit elterlicher Genehmigung in der Mittagspause das Schulhaus verlassen. Diese Genehmigung kann bei Verhaltensverstößen durch die Klassenkonferenz aufgehoben werden.
3.4. Die Schüler können nach Unterrichtsschluss den Schulclub besuchen.
3.5. Die Teilnehmer an der Schulspeisung nehmen ihre Jacken mit um nach Beendigen der Mahlzeit die verbleibende Pausenzeit auf dem Hof zu verbringen.
3.6. Bei schlechtem Wetter wird die Hofpause abgeklingelt und die Schüler verbringen die Pause im Haus.
3.7. Schüler dürfen während des gesamten Schultages das Schulgelände nicht verlassen. Ausnahmen können nur durch die Lehrer genehmigt werden.
4. Alarm
Bei Alarm wird die Schule evakuiert, dies ist durch den Alarmplan geregelt (Belehrung).
5. Maßnahmen bei Verstoß
Eine Nichteinhaltung dieser Hausordnung kann Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben.
Diese Hausordnung wurde von der Schulkonferenz am 03.06.2019 beschlossen.
Sie tritt ab 19.08.2019 in Kraft.